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KV Tarif 3 - Frauen
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Beim Tarif 3 der privaten Krankenversicherung für Frauen handelt es sich um ein Hausarztmodel. Dadurch wird ein sehr günstiger Beitrag mit guten Leistungen erzielt. Dieser Tarif zeichnet sich ausserdem durch keine Selbstbeteiligung und eine hohe Beitragsrückerstattung aus.

private Krankenversicherung Tarif 3

Selbstbehalt

keine Selbstbeteiligung

ambulanter Bereich:

100 % Behandlung Haus-, Frauen-, Kinder-, Augen- oder Notarzt
100 % Behandlung Facharzt, wenn vom Hausarzt überwiesen
  75 % direkte Erstbehandlung durch Fachärzte und andere Spezialisten

Stationärer Bereich:

100 % allgemeine Krankenhausleistungen

Zahnbereich:

100 % Zahnbehandlung
  80 % Zahnersatz
  65 % Kieferorthopädie

Heilmittel

75 %

Hilfsmittel

75 %

Sehhilfen

 ja (mit Einschränkungen)

Psychotherapie

75 % bis 20 Sitzungen

Heilpraktiker

75 % bis 1000 EUR Rechnungsbetrag

Wichtig: Dies ist eine Kurzübersicht um Ihnen die Auswahl Ihres Wunschtarifes zu erleichtern
...hier gehts zur Übersicht im Detail

private Krankenversicherung Tarif 3

Eintrittsalter

Monatsbeitrag für Tarif
ohne SB

0-15

 72,78 €

16-20

105,68 €

21

182,42 €

22

189,06 €

23

195,33 €

24

201,15 €

25

206,49 €

26

211,30 €

27

215,56 €

28

219,23 €

29

222,33 €

30

225,48 €

31

228,65 €

32

231,86 €

33

235,10 €

34

238,38 €

35

242,00 €

36

245,99 €

37

250,34 €

38

255,06 €

39

260,15 €

40

265,47 €

41

271,01 €

42

276,78 €

43

282,81 €

44

289,09 €

45

295,53 €

Hier nun die Monatsbeiträge zur privaten Krankenversicherung. Sollten Sie angestellt sein, dann vergütet der Arbeitgeber, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch bei der privaten Krankenvollversicherung 50 % des Beitrags (maximal bis zur Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung). Somit müssten Angestellte nur die Hälfte des hier ersichtlichen Beitrages zahlen.

Tipp: Für Angestellte die sich privat versichern können, ist dieser Tarif mit hoher Beitragsrückerstattung besonders interessant, da der Arbeitgeberanteil natürlich in der Beitragsrückerstattung an den Versicherten enthalten ist und auch nicht zurückgezahlt werden muss!

Hinweis: Die Pflege-Pflichtversicherung und ein mögliches Krankentagegeld werden gesondert berechnet, da diese individuell verschieden sind. Der gesetzlicher Zuschlag von 10 % ist in den Beiträgen schon enthalten.

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