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Gesundheitsreform 2003
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Eckpunkte der Gesundheitsreform 2003

Die Gesundheitsreform sieht zum Teil gravierende Einschränkungen bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Kostenreduzierung vor. Hier eine Auswahl:

  1. Aus dem Leistungskatalog der GKV soll für Personen über 18 Jahre die Sehhilfen gestrichen werden. Ein Leistungsanspruch bei Erwachsenen wird auf zwingend medizinisch notwendige Ausnahmefälle beschränkt.
  2. Die Zuzahlung beim Krankenhausaufenthalt soll von 9 EUR auf 10 EUR pro Kalendertag steigen für längstens 28 Tage (bisher 14 Tage) innerhalb eines Jahres. Damit würde die maximale Zuzahlung im Gegensatz zu früher von 126 EUR auf 280 EUR pro Jahr steigen.
  3. Es ist geplant, die bisherigen prozentualen Zuschüsse beim Zahnersatz wieder durch Festzuschüsse, zu ersetzen. Die Höhe ist von der Versorgungsform (herausnehmbarer Zahnersatz, Kronen, Brücken) abhängig. Es ist vorgesehen ab 2005 den Zahnersatz vollständig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse auszugliedern. Die notwendige Absicherung soll sowohl von der privaten als auch von der gesetzlichen Krankenkasse in Form einer Ergänzungsversicherung angeboten werden.
  4. Das Krankengeld wird ab 2006 allein durch die Versicherten finanziert. Die paritätische Zahlung der Beiträge zur Krankenversicherung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird dadurch aufgebrochen und entfällt damit.
  5. Eine Praxisgebühr von 10 EUR pro Behandlungsfall und Quartal soll bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung eingeführt werden. Die Zuzahlung entfällt, die Behandlung auf Überweisung des Hausarztes erfolgt. Wird der Arzt und Zahnarzt gleichzeitig aufgesucht, summiert sich die Zuzahlung auf 20 EUR pro Quartal.
  6. Grundsätzlich gilt eine prozentuale Zuzahlung zu allen Leistungen von 10 % jedoch mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR.

    Die geplanten Änderungen zur Zuzahlung im Einzelnen:
  • Bisher betrug die Zuzahlung bei Arzneimitteln je nach Packungsgröße 4 / 4,50 / 5 EUR. Diese wird auf 5 EUR bis 10 EUR je Mittel angehoben.
  • Die Zuzahlung bei Heilmitteln (Bäder, Massagen, Krankengymnastik) beträgt zwischen 5 EUR und 10 EUR je Anwendung (bisher 15 % je Anwendung ohne Unter- und Obergrenze)
  • Bei Hilfsmitteln werden ebenfalls zwischen 5 EUR und 10 EUR fällig (bisher gab es nur eine Zuzahlung beim Bezug von Bandagen, Einlagen und Kompressionsstrümpfen; sie betrug 20 %)
  1. Die geplante Herausnahme von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus der Leistungspflicht der GKV ist eine weitere folgenreiche Maßnahme. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, die Entwicklungsstörungen aufweisen, sind hiervon nicht betroffen. Diese Leistungseinschränkung wird mit dem Hinweis auf die niedrigen Kosten der Arzneimittel begründet, der Patient wird somit auf die Selbstmedikation verwiesen.

Hierzu eine kurze Anmerkung durch uns:
Ein "nicht verschreibungspflichtiges” Arzneimittel ist nicht gleichzusetzen mit "unwirksam" oder "weniger wirksam". Präparate werden laut dem Arzneimittelgesetz dann unter Rezeptpflicht gestellt, wenn z. B. auch bei dem bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit des Menschen gefährdet  werden kann. Die Verschreibungspflicht ist also gleichzusetzen mit einem Instrument der Risikoabwehr und nicht mit “unwirksam” oder “weniger wirksam”.
Die Patienten müssten dann etwa ein Drittel aller heute in Deutschland von den Ärzten verordneten Arzneimittel (knapp die Hälfte davon sind pflanzliche Arzneimittel), aus der eigenen Tasche bezahlen.
 

Wie viel von der aktuell geplanten Gesundheitsreform umgesetzt wird bleibt abzuwarten. Aber schon der Gesetzesentwurf zeigt wie ernst die Lage wirklich ist. Keiner kann sagen wohin und zu welchen Leistungseinschränkungen uns die Gesundheitsreformen in den nächsten Jahrzehnten führen werden. Die Vergangenheit lässt jedenfalls nicht hoffen.

Als Selbstständiger oder freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung haben
Sie die Chance eine private Krankenversicherung abschließen. Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist, das Sie die Leistungen selbst bestimmen können. Im Alter, wenn Sie
Ihre Krankenversicherung am nötigsten brauchen, haben so die Sicherheit nicht im Stich
gelassen zu werden. Ein weiterer Vorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung
ist die Beitragsrückstellung für das Alter.
 

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