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Lohnt sich eine private KV wenn ich Kinder habe?
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Ob sich die private Krankenversicherung mit Kind lohnt, ist nicht pauschal zu beurteilen.

Zuerst muss geklärt werden, ob das Kind überhaupt in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden muss. Siehe dazu unter  Wo sind die Kinder zu versichern?

Wenn das Kind mit versichert werden muss ist es auch wichtig zu überlegen, wie lange noch Zeit ist, bis sich das Kind seine berufliche Laufbahn beginnt und sich selbst krankenversichert.

Fall 1: Sie sind angestellt und haben ein Kind
Als Angestellter trägt Ihr Arbeitgeber, wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, 50 % des Beitrages zur privaten Krankenvollversicherung (maximal jedoch bis zur Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages, der zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wäre).
Im Jahr 2003 wäre der maximale Arbeitgeberzuschuss 241,50 Euro
Somit würden Sie also am günstigsten fahren, wenn Sie sich eine private Krankenversicherung aussuchen die maximal das Doppelte, also etwa 480 Euro insgesamt mit Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung plus Kind kostet.

Rechenbeispiel an unserem Tarif 3 - ohne Selbstbeteiligung
Daten: 30 jährige Frau / 75 Euro Krankentagegeld ab der 7. Woche / ein Kind (weiblich)

Der Monatsbeitrag insgesamt:345,42 Euro
Der Arbeitgeber übernimmt vom Beitrag die Hälfte, somit müssten Sie
nur 172,71 Euro monatlich für Ihre private Krankenversicherung mit Kind bezahlen!

Für einen 30-jährigen Mann käme diese private Krankenversicherung noch günstiger, der monatlich von ihm zu zahlende Anteil wäre dann nur 120,20 Euro

Zum Vergleich die Gesetzliche:
Da Sie sich erst ab einem Monatsgehalt von 3825 Euro privat versichern können und der durchschnittliche Beitragssatz 14% ist, müssten Sie für die Gesetzliche etwa 267 Euro Eigenanteil aufbringen und das bei deutlich schlechteren Leistungen! Hinzu kommt die immer weiter voranschreitende Ausgliederung von wichtigen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Fall 2: Sie sind selbstständig und haben ein Kind
Als Selbständiger haben Sie die Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Die Beiträge berechnen sich nach der jeweiligen Satzung der gesetzlichen Kassen. Meist muss ein Mindestbeitrag bis zu einer bestimmten Einnahmengrenze bezahlt werden.

Beispiel anhand einer preiswerten gesetzlichen Krankenkasse:
Bis zu einem Einkommen von 1785 Euro liegt der Mindestbeitrag bei 249,90 Euro. Bei Einnahmen über dieser Grenze ist ein höherer Beitrag zu bezahlen.

Der Mann im oberen Beispiel käme auf einen gesamten Monatsbeitrag mit Kind zur privaten Krankenversicherung von 240,39 Euro. Somit würde es sich für ihn als Selbständiger auch in Anbetracht der wesentlich besseren Leistungen wieder rechnen.

Wie Sie sehen, sollte man im Einzelfall genau nachrechnen, ob sich ein Wechsel lohnt.
 

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