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Vergleichen lohnt! - Wechseln Sie doch Ihre Krankenversicherung!
Sollten auch Sie merken, dass Ihre “alte” Krankenversicherung zu teuer ist oder für den Preis nur magere Leistungen enthält, dann hier einige Hinweise zur Kündigung:
Je nachdem wie Sie zur Zeit krankenversichert sind gibt es verschiedene Fristen, um in eine preiswerte private Krankenversicherung zu wechseln ... Sie sind zur Zeit gesetzlich versichert?
Reguläre Kündigung Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate - wobei der angebrochene Monat voll mitzählt.
z.B. Kündigung im Februar zum 31.04. Am 01.05. beginnt dann die Mitgliedschaft in der neuen Kasse, wenn der alten Kasse rechtzeitig eine Anmeldebestätigung der neuen vorgelegt wird.
Nach dem Wechsel gilt eine Mindestbindungszeit von 18 Monaten. download Kündigungsformular gesetzliche Krankenversicherung (regulär)
Beitragserhöhung Erhöht die gesetzliche Krankenkasse den Beitragssatz kann die Kündigung jederzeit unter Einhaltung
einer Frist von 4 Wochen erfolgen. Sie können dann während des Monats kündigen, in dem die Beitragserhöhung in Kraft tritt. Auch hier wird die Kündigung im übernächsten Monat wirksam. download Formular zur Kündigung gesetzliche Krankenversicherung (außerordentlich)
Sie sind bereits privat versichert?
Reguläre Kündigung Bei privaten Krankenversicherungen bestehen unterschiedliche Kündigungsfristen.
Wann genau Ihre Krankenversicherung kündbar ist, lesen Sie bitte in Ihren Vertragsbedingungen nach download Kündigungsformular private Krankenversicherung (regulär)
Beitragserhöhung Erhöht Ihre private Krankenversicherung die Beiträge, haben Sie ein besonderes, außerordentliches Kündigungsrecht - auch vor Ablauf der Mindestvertragsdauer. download Formular zur Kündigung private Krankenversicherung (außerordentlich)
Die Kündigung sollte möglichst per Einschreiben
abgesandt werden.
Für die vorbereiteten Kündigungsformulare benötigen Sie das im Internet kostenlos herunterzuladene Programm "Adobe Acrobat Reader".
Achten Sie darauf, die neue Versicherung zum Ende der “alten” beginnen zu lassen.
Hinweis:
Bei gesundheitlichen Problemen oder Vorerkrankungen sollten Sie Ihre “alte Versicherung” erst kündigen, wenn Sie die schriftliche Annahmebestätigung der neuen Versicherung haben!
Hier geht´s zu den Tarifen
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