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Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung
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Die private Krankenversicherung bietet viele Leistungsvorteile gegenüber der Gesetzlichen. Einige haben wir für Sie hier zusammengestellt. Da in der privaten Krankenversicherung der Umfang der Leistungen individuell durch den jeweiligen Tarif bestimmt wird, kann im Bereich der privaten Krankenversicherung nur eine allgemeine Aussage getroffen werden, die auch im Einzelfall abweichen kann. Interessant ist jedoch, für wie viele Leistungen die Gesetzliche Krankenkasse schon jetzt nicht oder nur eingeschränkt aufkommt.

private Krankenversicherung

gesetzliche Krankenversicherung

ambulanter Bereich:

Heilpraktiker-Behandlung:
je nach Tarif, meist werden Leistungen für alternative Behandlungsmethoden bis zu gewissen Höchstgrenzen übernommen

Keine Leistung für Heilpraktiker-Behandlung

Erstattung für Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel etc.: verschiedene Prozentsätze je nach Tarif, z.B. zwischen 100 und 75 %

Zuzahlung zu den erstattungsfähigen Aufwendungen (i.d.R. gelten Festbeträge):

Arzneimittel:
je nach Packungsgröße 4,-- bis 5,-- EUR; keine Leistung für Bagatellearzneimittel z. B. zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr

Verbandmittel: für jedes Mittel 4,50 EUR Heilmittel: 15 % der Kosten
Hilfsmittel: 20 % für Bandagen, Einlagen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie

Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser und Kontaktlinsen) werden je nach Tarif bis zu bestimmten Höchstgrenzen alle 2 Jahre erstattet

Keine Leistung für Brillengestelle; Kosten für Brillengläser werden max. in Höhe der Festbeträge erstattet, für eine Folgebrille (ab 14. Lebensjahr) nur bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mind. 0,5 Dioptrien oder für medizinisch zwingend erforderliche Fälle. Leistung für Kontaktlinsen bei medizinischer Indikation in Höhe der Festbeträge; ohne medizinische Indikation wird der Betrag erstattet, der für eine Brille zu leisten

private Krankenversicherung

gesetzliche Krankenversicherung

stationärer Bereich

Freie Wahl des Krankenhauses

Leistung für eine Krankenhausbehandlung in Höhe der Kosten, die für die Unterbringung im Krankenhaus gemäß ärztlicher Einweisung entstehen (würden).

je nach Tarif, Wahl zwischen Mehrbettzimmer, Zweibettzimmer, Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung

Kosten für Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt (Stationsarzt) Mehrkosten für 1 und 2-Bett-Zimmer und privatärztliche Behandlung werden nicht übernommen

Selbstbeteiligung von 9,00 EUR täglich für die ersten 14 Tage einer stationären Behandlung pro Kalenderjahr (Stand: 01/02) bei Versicherten ab vollendetem 18. Lebensjahr

medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland wird erstattet

Grundsätzlich keine Leistung für Rücktransport aus dem Ausland

private Krankenversicherung

gesetzliche Krankenversicherung

zahnärztlicher Bereich

verschiedene Prozentsätze je nach Tarif, z.B.
100 % Zahnbehandlung
  80 % Zahnersatz
  80 % Kieferorthopädie

Zahninlays werden als Zahnersatz erstattet

Der zahnärztliche Bereich wird mit der Gesundheitsreform 2003 zum Teil aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegliedert. Welche Leistungen die gesetzliche Zusatzversicherung mitbringt bleibt abzuwarten.
Sollte sich diese Zusatzversicherung an den derzeitigen Leistungen der gesetzlichen Kassen orientieren, gibt es:
keine Leistungen für Implantate
keine Leistungen für größere Zahnbrücken
keine Erstattung von Zahninlays aus Keramik oder Gold
Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten für Zahnersatz im Rahmen der kassenzulässigen Ausführungen. Bei Nachweis der regelmäßigen Vorsorge erhöht sich dieser um 10 -15 Prozentpunkte.

private Krankenversicherung

gesetzliche Krankenversicherung

Krankentagegeld

Keine generelle Beschränkung der Leistungsdauer

Zahlungsdauer wegen derselben Krankheit bis maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren

Individuelle Absicherung des tatsächlichen Nettoeinkommens möglich

70 % des Einkommens (bei Arbeitnehmern: des Bruttoeinkommens, bei Selbständigen: i.d.R. der „Summe der Einkünfte“ lt. EstG) bis max. 2.415 EUR, höchstens aber 90 % des Nettoeinkommens; bei Arbeitnehmern abzüglich Beitragsanteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung

private Krankenversicherung

gesetzliche Krankenversicherung

Beitragsberechnung

Faktoren für die Beitragsbemessung sind der vereinbarte Leistungsumfang, Lebensalter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Beginn des Vertrages

Die Beitragsberechnung erfolgt prozentual vom Einkommen (bei Arbeitnehmern: vom Bruttoeinkommen; bei Selbständigen: i.d.R. von der „Summe der Einkünfte“ lt. EstG, mindestens aber von 1.785 EUR/ West bzw. 1.496,25 EUR/Ost), maximal von der mtl. Beitragsbemessungsgrenze (3.450 EUR). Für Ehegatten und Kinder mit geringem Einkommen ist eine beitragsfreie Mitversicherung möglich (s.§ 10 SGB V „Familienversicherung“). (Stand: 2003)

Hinweis: Die obige Übersicht soll nur einen groben Überblick zu den gesetzlichen und der privaten Leistungen
geben, eine Gewähr für die Vollständigkeit oder jederzeitige Richtigkeit kann nicht gegeben werden.

Was bringt die Zukunft?: vergangene und kommende Gesundheitsreformen

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