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gesetzlicher Zuschlag
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Was ist “ gesetzlicher Zuschlag ” zur privaten Krankenversicherung?

Der Versicherer bildet aus den überschüssigen Beitragsanteilen ein sogenannte Altersrückstellung. Zusätzlich hat der Gesetzgeber für alle neuen Versicherten zwischen 21 und 60 Jahren einen 10-prozentigen Zuschlag auf den Beitrag zur Krankenversicherung vorgeschrieben. Er muß verzinslich angelegt werden und ab dem 65. Lebensjahr ebenfalls für einen stabilen Beitrag sorgen.

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